Die Zahnerhaltung wird auch als konservierende Zahnheilkunde oder konservierende Zahnmedizin bezeichnet. Sie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin und gilt als Oberbegriff für alle Maßnahmen der Prävention, Diagnostik und Therapie von kariesbedingten und plaquebedingten Erkrankungen und allen sonstigen Schäden der Zähne. Die Zahnerhaltung steht auch für die Forschungungen, die dieser Bereich beinhaltet. Chirurgische Maßnahmen zählen nicht zur Zahnerhaltung. Sie werden unter dem Begriff Oralchirurgie geführt, zu dem beispielsweise die Wurzelspitzenresektion gehört.
Je nach Erkrankung oder Schaden am Zahn findet eine spezielle Behandlungsart Anwendung. Dazu zählen unter anderem die Prävention durch beispielsweise eine zahnmedizinische Prophylaxe zur Vorbeugung von Zahnkrankheiten, die Karies- bzw. Füllungstherapie bei der kariöse Läsionen oder andere Defekte repariert werden, die Parodontologie zur Erhaltung des Zahnhalteapparates, die Endodontie zur Behandlung des Wurzelkanals und der Zahnersatz durch beispielsweise Kronen, Brücken und Implantate.
Bei kariesbedingten und anderen Schäden am Zahn wenden wir Komposite und Inlays in Form von Keramikrestaurationen an. Die Unterschiede erklären wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.
Komposite sind zahnfarbene Spezialkunststoffe mit einem sehr hohen Keramikanteil, die in plastischer Form verarbeitet werden. Sie werden in mehreren Schichten in die Defekte eingebracht und mit einer Polimerisationslampe ausgehärtet. Komposite sind bei kleinen bis mittelgroßen Füllungen die erste Wahl und in einer Behandlungssitzung realisierbar. Quecksilber Amalgame ist überholter Füllungsstandart und heute aus verschiedenen Gründen nicht mehr zeitgemäß.
Keramik-Inlays/-Onlays sind die anspruchsvollste zahnmedizinische und zahntechnische Behandlungsalternative. Ästhetisch sind diese Keramiklösungen die hochwertigste Versorgungsmöglichkeit der Seitenzähne.
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